Liebe Eltern,
im Hinblick auf ein Gelingen der Maßnahme Schulschließung zur Eindämmung und Verlangsamung der Pandemie hier noch einmal eine genauere Definition für die Bedingungen, eine Notbetreuung in Anspruch nehmen zu dürfen.
Sind Sie in einem systemkritischen Bereich (Gesundheitswesen, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Versorgung) tätig und können eine Betreuung Ihres Kindes nicht organisieren, so erhalten Sie ein entsprechendes Notfallangebot seitens der Schule.
Alle anderen Eltern behalten Ihre Kinder bitte zu Hause.
Bitte wenden Sie sich bis Montag 7:00 Uhr per email an das Schulbüro, um eine Notbetreuung begründet zu beantragen und uns die Organisation zu erleichtern.
Wir danken für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund.
„Eine Notbetreuung in Schule und Kita wird für eine bestimmte Personengruppe sichergestellt, versicherten Thies Rabe und Melanie Leonhard. Diese richte sich vor allem an Eltern, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, so die Senatoren. Dazu zählen etwa Berufe im medizinischen Bereich oder auch bei Polizei und Feuerwehr.“ (Abendblatt v. 13.03.2020)
Hier finden Sie eine Information der GBS zum Thema Coronavirus.